Allgemeine Geschäftsbedingungen der L’Atelier Gastro GmbH

1.Parteien und Vertragsgegenstand

    L’Atelier Gastro GmbH erbringt Catering-, Event-, und Bankett Dienstleistungen für Anlässe seiner Kunden gemäss des individuell abgeschlossenen Vertrags, sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB des Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von der L’Atelier Gastro GmbH genehmigt worden sind.

    Veranstalter des jeweiligen Anlasses ist stets der Kunde (oder eine von ihm beauftragte Person oder Firma) der L’AtelierGastro GmbH. Die Gesamtverantwortlichkeit für den geordneten Ablauf des Anlasses liegt, ausser anderweitig schriftlich geregelt, stets beim Veranstalter. L’Atelier Gastro GmbH übernimmt, ohne vorherige schriftliche Abmachung, in keiner Form die Funktion des Veranstalters.

    2. Zustandekommen des Vertrages

    L’Atelier Gastro GmbH unterbreitet dem Kunden auf der Grundlage von dessen mündlicher oder schriftlicher Bestellung eine detaillierte Offerte. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen bestätigt dieser die Offerte in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt zu diesem Zeitpunkt zustande.

    3. Infrastruktur/ Organisatorisches

    Der Kunde/Veranstalter oder die von ihm beauftragte Person/Firma ist bei externen Veranstaltungen verantwortlich, zu prüfen, dass am Ort des Anlasses die für den auszuführenden Anlass üblichen Installationen (insbes. Trinkwasser, Strom (16 AMP, 230 V & 400V) gebrauchsfähig zu Verfügung stehen und dass der Ort über eine ausreichende Zufahrt für die Lieferwagen der L’Atelier Gastro GmbH verfügt.

    Der Kunde/Veranstalter oder die von ihm beauftrage Person/Firma ist verantwortlich, dass die für den auszuführenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird. Der Kunde oder die von ihm beauftrage Person/Firma ist verantwortlich, dass bei Anlässen ausserhalb des L’Atelier’s, die Lokalität behördlich (z.B Feuerpolizeilich) für den auszuführenden Anlass bewilligt ist. Bewilligungen, Konzessionen, SUISA-Gebühren und jede andere Art von Lizenzen besorgt der Kunde auf eigene Kosten und hat die damit verbundenen Auflagen zu erfüllen.

    Sofern der Kunde/Veranstalter oder Drittpersonen (Gäste), bei Caterings, Events, Banketts, Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet L’Atelier Gastro GmbH dem Kunden, eine Aufwandspauschale von CHF 6.00 pro Person sowie die Miete der Gläser etc.in Rechnung gestellt. Bei Anlässen im L’Atelier wird dem Kunde/Veranstalter ein Zapfengeld von CHF 40.-/70cl. Flasche Wein und CHF 100.-/70cl. Flasche Spirituosen oder Liköre dem Kunden in Rechnung gestellt. 

    4. Parteien und Vertragsgegenstand

    Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitende Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen.

    Der Kunde/Veranstalter haftet für Schäden an Inventar durch seine Gäste und von ihm beauftragten Personen. Die L’Atelier Gastro GmbH hält sich bei einer ausserordentlichen Verschmutzung der eigenen Räumlichkeiten vor, eine Reinigungspauschale von CHF 300.- zu verrechnen.

    5. Treuepflicht

    L’Atelier Gastro GmbH ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren.

    6. Geistiges Eigentum

    Der Kunde/Veranstalter anerkennt ausdrücklich, das alleinige Eigentum von L’Atelier Gastro GmbH an den erbrachten Leistungen, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit mit L’Atelier Gastro GmbH geschaffenen Leistungen (Ideen, Konzepte, Strategien, Taktiken, Menüvorschläge, Dekorations- und Gestaltungsvorschläge, Text, Bild, grafische Arbeiten usw.)

    7. Nachträgliche Vertragsänderungen

    Änderungen an der Bestellung des Kunden (Speisen und/oder Getränke) nach Abschluss des Vertrages sind bis spätestens 5 Arbeitstage vor dem Anlass möglich; eine spätere Änderung erfolgt nur im Einvernehmen mit der L’Atelier Gastro GmbH.

    Sofern auf der bestätigten Offerte nichts anderes formuliert ist, hat der Kunde der L’Atelier Gastro GmbH die vertraglich vereinbarte Teilnehmeranzahl bis spätestens 72 Stunden vor dem Anlass schriftlich bekannt zu geben. Die vom Kunden bekanntgegebene Teilnehmeranzahl ist verbindlich; Leistungen, für nachträglich wegfallende Teilnehmer werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

    8. (Teil-) Annullierung

    Löst der Kunde den Vertrag nachträglich ganz oder teilweise auf, so stellt ihm die L’Atelier Gastro GmbH die hierdurch entfallenden Leistungen (das ”gesamtbetrag brutto” auf der Offerte) wie folgt in Rechnung:

      30 Tage vor dem Anlass:                            keine Rechnungsstellung

      bis 20 Tage (bis 480h) vor dem Anlass:     25% der entfallenden Leistungen

      bis 10 Tage (bis 240h) vor dem Anlass:     50% der entfallenden Leistungen

      bis 3 Tage (bis 72h) vor dem Anlass:         75% der entfallenden Leistungen

      3 Tage (72h) vor dem Anlass:                     90% der entfallenden Leistungen

    Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten wie auch speziell bestellte oder angefertigte Materialien, Geräte und Zubehör werden in jedem Fall zu 100% in Rechnung gestellt. 

    Die L’Atelier Gastro GmbH kann jederzeit entschädigungslos vom Vertrag zurücktreten, wenn:

    a.) Der Veranstalter die Zahl der Veranstaltungsteilnehmer gemessen an der  schriftlichen Auftragsbestätigung um 30% oder mehr reduziert.

    b.) Der Veranstalter eine Anpassung der von L’Atelier Gastro GmbH gemäss Vertrag zu erbringenden Leistungen verlangt, welche- gemessen an der schriftlichen Auftragsbestätigung- für L’Atelier GastroGmbH eine Umsatzreduktion von 30% oder mehr zur Folge hat.

    c.) Die L’Atelier Gastro GmbH begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den übrigen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Unternehmens gefährdet.

    9. Zahlungsmodalitäten / Akontozahlung

    a.) Abrechnung des Anlasses

    Wir rechnen bei Anlässen folgendermassen ab: das Essen und Infrastruktur wird nach Offerte abgerechnet. Sollte mehr Essen bestellt werden, wird das dazu gerechnet. Getränke und Mitarbeiter rechnen wir nach Aufwand/ Stunde ab. Dabei dient die Offerte als Schätzung unserseits. Ohne den Gastgeber in Kenntnis zu setzen, werden wir den offerierten Gesamtbetrag nicht überschreiten.

    b.) Die Rechnungen der L’Atelier Gastro GmbH sind in jedem Fall innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet L’Atelier Gastro GmbH dem Kunden eine Verzugszins von 5% des Rechnungsbetrages.

    c.) Bei Anlässen im L’Atelier wo die L’Atelier Gastro GmbH auf die Erhebung einer Raummiete verzichtet, definiert die L’Atelier Gastro GmbH einen Mindestumsatz je nach Räumlichkeit,  Jahreszeit, Wochentag und Zeitrahmen. Der Kunde verpflichtet sich für den allfällig fehlenden Umsatz vollumfänglich aufzukommen. In diesem Fall  behält sich die L’Atelier Gastro GmbH das Recht vor, eine Akontozahlung im Umfang des  vollen Mindestumsatzes zu verlangen. Diese Akontozahlung ist bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig.

    d.) L’Atelier Gastro GmbH behält sich namentlich bei grösseren Catering’s, Events oder Banketten jederzeit das Recht vor, vom Kunden eine Akontozahlung von 50% des Auftragsvolumen gemäss Auftragsbestätigung zu verlangen. Diese Akontozahlung ist bis spätestens 10 Tage vor dem Anlass zur Zahlung fällig.Trifft diese Zahlung nicht pünktlich bei der L’Atelier Gastro GmbH ein, kann die L’Atelier Gastro GmbH den Vertrag entschädigungslos kündigen.

    10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

    Auf die Rechtsbeziehung zwischen L’Atelier Gastro GmbH und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerischeRecht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen L’Atelier Gastro GmbH und dem Kunden erwachsenen Streitigkeiten, ist Basel-Stadt, wobei dem Kunde ausdrücklich und unwiderruflich auf seine Wohnsitz-bzw. Sitzgerichtsstand gemäss Art. 30BV verzichtet.

    Basel-Stadt, Februar 2024